Die Forderungen

2010
01.28

Im Rahmen der Besetzung der U7 wurde ein 30 Punkte umfassender – zunächst nicht nach Gewichtung geordneter – Forderungskatalog ausgearbeitet und den entsprechenden Verantwortlichen auf Ebene der Universität und des Freistaates Bayern vorgelegt. Die Sammlung zum Stand des 24. Novembers 2009 kann hier eingesehen werden: alter Forderungskatalog

Forderungskatalog (April 2010)

Forderungen des Bildungsstreiks Bamberg – gewichtete Listung
Stand: 01.04.2010

Inhaltsverzeichnis:
Die Abschnittsüberschriften sind anklickbar

a. Die Universitäts Bamberg betreffend
b. Forderungen an den Freistaat Bayern, die aber mittelfristig von der Universitätsleitung erfüllt werden können
c. Die Landesregierung Bayerns / Deutschlands betreffend
d. Die Schulen betreffend

a. Die Universität Bamberg betreffend:

01. Kurzfristig sollen die Studiengebühren auf 300 € zum Sommersemester 2010 gesenkt werden;

02. Die Anwesenheitspflicht bei Veranstaltungen ist ausnahmslos abzuschaffen;

03. Die Pflichtwiederholung einer Prüfung einer freiwilligen oder verpflichtenden Veranstaltung bei Nichtbestehen ist abzuschaffen;

04. Die Möglichkeit, Prüfungsleistungen auch nach Bestehen aus Eigeninitiative zu wiederholen, ist einzurichten. (wichtig: Nachholklausur im gleichen Semester!)

05. Bei Krankmeldung darf von den Studierenden nicht mehr gefordert werden, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Ein ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit ist ausreichend;

06. Prüfungsunterlagen dürfen keine Merkmale mehr enthalten, welche es den Korrigierenden erlauben, unmittelbare Rückschlüsse auf den geprüften Studierenden zu ziehen;

07. Es müssen freiere Wahlmöglichkeiten der Lehrveranstaltungen innerhalb der Module in allen Studiengängen sowie eigenverantwortliche Festlegung der Themenschwerpunkte neben Basisveranstaltungen geschaffen werden;

08. Für verpflichtende Seminare eines Studiums soll eine ausreichende Auswahl an Wahlmöglichkeiten gewährleistet werden;

09. Der Senat tagt immer hochschulöffentlich;

10. Die Protokolle der Senatssitzungen müssen hochschulöffentlich zugänglich sein (Änderung des § 10 der Geschäftsordnung des Senats)

11. Jedes Semester ist ein Rechenschaftsbericht des Senats für Studierende anzufertigen;

12. Die Universitätsleitung muss das Panaschieren bei der Wahl der studentischen Vertreter zu den Fakultätsräten, Senat und den weiteren studentischen Vertretern ermöglichen.

13. Für alle Dozenten ist eine freiwillige, kostenlose didaktische Weiterbildung anzubieten.

14. Das System „FlexNow!“ ist zu verbessern, Ausfälle bei An- und Abmeldungen sind nicht hinnehmbar, Veranstaltungsanmeldungen nach dem first-come first-serve Prinzip sind abzuschaffen; langfristig ist eine Zusammenführung aller Onlinedienste der Universität anzustreben;

15. Prüfungsrelevante Informationen sind umfassend und rechtzeitig durch das Prüfungsamt zu veröffentlichen; Änderungen der Studienordnungen sollen allen Betroffenen direkt über Email bekannt gemacht werden;

16. Die Studienbedingungen sind auch in auslaufenden Studiengängen weiterhin zu verbessern;

17. Die Grundversorgung mit Lehrmitteln und technischen Geräten muss universitätsweit im erforderlichen Umfang zu Verfügung gestellt und gewartet werden;

b. Forderungen an den Freistaat Bayern, die aber mittelfristig von der Universitätsleitung erfüllt werden können
Basierend auf Artikel 106, Absatz 2, BayHSchG („Experimentier-Klausel“):

Die Hochschulleitung verpflichtet sich, sich für folgende Forderungen bei der Landesregierung einzusetzen:

18. Wir fordern die viertelparitätische Besetzung des Senats mit den 4 Statusgruppen (Hochschullehrer/-innen, Wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Vertreter/-innen der Studierenden, Nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen) soweit Forschung und Lehre nicht substanziell betroffen sind;
(Artikel 25, Absatz 1, Satz 1, Nr. 1 bis einschl. Nr. 4 BayHSchG)

19. Wir fordern, dass die Anzahl der externen Mitglieder im Universitätsrat auf 1/3 der Mitglieder des Universitätsrats reduziert wird.
(Artikel 26, Absatz 1, Satz 1, Nr. 2 BayHSchG)

20. Wir fordern in den Fakultätsräten die paritätische Verteilung auf die Statusgruppen
(Änderung des Artikel 31, Absatz 1, Satz 1, Nr. 4 bis einschl. Nr. 7, BayHSchG) sofern Forschung und Lehre nicht substanziell betroffen sind.

21. Wir fordern die Änderung des Artikels 40, Absatz 1, Satz 2, BayHSchG: Die Hochschulleitung garantiert den Hochschullehrern/-innen nur dann, wenn Forschung und Lehre substanziell betroffen sind (entsprechend Urteil BVerfG von 1973), die Bestellung von Vertretern/-innen, um die absolute Mehrheit zu erreichen. Dabei sollen die Parität der anderen Statusgruppen nicht verändert werden. Dies bezieht sich auf alle betroffenen Gremien der Universität.

c. Die Landesregierung Bayerns / Deutschland betreffend:

22. Die Studiengebühren in Bayern sind ausnahmslos abzuschaffen;

23. Die verfasste Studierendenschaft muss in Bayern wieder eingeführt werden;

24. Bafög muss unabhängig vom Studienverlauf gezahlt werden;

25. Jedes Kind hat ein Recht auf einen kostenlosen Kindergartenplatz;

d. Die Schulen betreffend:

26. Die Methoden der Wissensvermittlung sind im Hinblick auf selbstbestimmtes Lernen zu verändern

27. Es müssen ausreichende und kostenlose Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrende an Schulen eingerichtet werden;

28. Die Klassenstärke in Schulen ist zu verringern;

29. Es muss ein einheitliches Schulsystem in Deutschland geschaffen und der Bildungsföderalismus abgeschafft werden

30. Das mehrgliedrige Schulsystem muss abgeschafft werden; Zudem darf es keine Unterteilung nach Leistungsklassen in Gesamtschulen geben;

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